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Bogenturnier
beim 8. Ritterspektakel in Weißenstein 2010
am Samstag, 12. Juni 2010
Start:
11.00 Uhr – 14.00 Uhr / Ende ca. 17.00 Uhr
Siegerehrung gegen 19.00 Uhr
Startgeld:
10,-- € für Erwachsene
6,-- € für Kinder bis 14 Jahre
Anmeldung zum Bogenturnier auf dem Schießstand!
Jeder
Teilnehmer erhält einen Preis!
Ablauf:
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Jagd Parcours
- Geschicklichkeitsschießen
- Überraschung
Bögen:
Primitivbögen
ohne Auflage und ohne Glaslaminat.
Laminierte Bögen mit und ohne Auflage.
Keine Sport- oder Compound - Bögen!
Pfeilbett ist erlaubt.
Nicht erlaubt: Visierhilfen, Markierungen, Stabilisatoren, Auszugskontrollen;
Es ist nur ein Nockpunkt erlaubt.
Pfeile:
Die
Pfeile müssen aus Holz gefertigt, mit Naturfedern befiedert und
mit Scheibenspitzen versehen sein.
Verboten
sind: Jagd- und Kriegsspitzen
Kampfgericht:
Unser
Kampfgericht besteht aus drei neutralen Schiedsrichter, die über
die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Ablauf und eventuellen Protesten
entscheiden.
Bekleidung:
Da
das Turnier während des Mittelalterfestes stattfindet, legen wir
höchsten Wert auf mittelalterliche Bekleidung und Ausrüstung.
Haftung:
1.
Jeder Nutzer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen
und haftet für seinen Schuss.
2. Das Betreten des Geländes geschieht auf eigenen Gefahr. Wege
und Pfade sind nicht abgesichert. Für Personen- und Sachschäden
übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
3. Alle Schützen verpflichten sich, nur in dem vorgesehenen, begrenzten
Gebiet zu schießen und zu vermeiden, dass Pfeile darüber hinaus
fliegen.
4. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden.
5. Es sind nur Scheibenspitzen erlaubt. Karbon- und Fiberglaspfeile
sind verboten.
6. Alle Schützen verpflichten sich nur dann zu schießen, wenn
sie sich von freier Schussbahn und freiem Rückraum überzeugt haben.
7. Rauchen auf dem Schießplatzgelände ist verboten.
8. Alkoholgenuss, sowie Drogenbissbrauch ist vor und während des
Schießens untersagt.
9. Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten. Nichteinhaltung
der Regeln bewirkt einen sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb,
Verweis vom Gelände und ggf. Schadensersatzforderungen.
Jeder Schütze erkennt mit seiner Anmeldung die oben genannten
Bestimmungen an!
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